Allgemeinverbindliche Erklärung zur Regelung des Entgelttarifvertrags für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz (Bundesanzeiger vom 08. Dezember 2022 - rückwirkend zum 01. Dezember 2023).
Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz in Teilen für allgemeinverbindlich erklärt:
Es gelten:
- Höhere Vergütungen für Bewertungsgruppen 1.1 und 3.1
- Höhere Vergütungen für Auszubildende
- Höherer Mindestlohn (aktuell 12,60 Euro / Std.)
Im Einzelnen:
Mit am 8. Dezember 2022 im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemachter Allgemeinverbindlicherklärung wurden einzelne Regelungen des Entgelttarifvertrags für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz rückwirkend ab dem 1. Dezember 2022 für allgemeinverbindlich erklärt.
- räumlich betrifft dies alle Betriebe im Land Rheinland-Pfalz,
- fachlich betrifft dies alle Betriebe, die gewerbsmäßig beherbergen und/oder Speisen und/oder Getränke abgeben.
Für allgemeinverbindlich erklärt wurden dabei nur die Regelungen zu den Entgelten
- für die Bewertungsgruppe 1.1., d.h. betreffend Personal für Hilfstätigkeiten die keine Ausbildung sondern lediglich eine Einweisung erfordern (Tätigkeitsbeispiele: Hallen-, Etagen-, Küchenhilfskräfte, Reinigungstätigkeiten öffentlicher Bereiche, Hallenbereich (Page, Bote, Abräumer, Tellerträger), Reinigungskraft, Wäschereipersonal, und
- für die Bewertungsgruppen 3.1, d.h. betreffend Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, z.B. Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau, Hotelfachmann/-frau, Konditor/in, kaufmännische und Empfangsangestellte etc.);
Achtung: Fachkräfte im Gastgewerbe (Regelausbildungsdauer 2 Jahre) werden im ersten Beschäftigungsjahr nach Abschluss ihrer Berufsausbildung in die Bewertungsgruppe 2.2 eingestuft, danach in die Bewertungsgruppe 3.1 und ab dem 4. Beschäftigungsjahr in die Bewertungsgruppe 3.2).
- für geringfügig Beschäftigte
- für Mindestlohn
Reguläre Beschäftigungen:
Monatsentgelte / 169 Std. |
Ab 01.04.2022 (aber allgemeinvbl. seit 01.12.2022) |
Ab 01.04.2024 |
Bewertungsgruppe 1.1 |
2.028 Euro* |
2.197 Euro* |
Bewertungsgruppe 3.1 |
2.535 Euro |
2.704 Euro |
Stundenentgelte |
Ab 01.04.2022 (aber allgemeinvbl. seit 01.12.2022) |
Ab 01.04.2024 |
Bewertungsgruppe 1.1 |
12 Euro* |
13 Euro* |
Bewertungsgruppe 3.1 |
15 Euro |
16 Euro |
*Achtung: Die Vergütung muss stets 5 % über dem jeweils geltenden Mindestlohn liegen. Da der Mindestlohn bereits bei 12,00 Euro liegt, muss also die Mindestvergütung in Bewertungsgruppe 1.1 bei 12,60 Euro / Std. liegen.
Ausbildungsvergütungen:
Ab 01.04.2022 |
Abiturienten / 2-jährige Ausbildung |
Ab 01.04.2024 |
Abiturienten / 2-jährige Ausbildung |
|
1. Ausbildungsjahr |
1.000 Euro |
1.100 Euro |
||
2. Ausbildungsjahr |
1.100 Euro |
1.100 Euro |
1.200 Euro |
1.200 Euro |
3. Ausbildungsjahr |
1.200 Euro |
1.200 Euro |
1.300 Euro |
1.300 Euro |