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Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz in Teilen für allgemeinverbindlich erklärt

Allgemeinverbindliche Erklärung zur Regelung des Entgelttarifvertrags für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz (Bundesanzeiger vom 08. Dezember 2022 -  rückwirkend zum 01. Dezember 2023).

 

Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz in Teilen für allgemeinverbindlich erklärt:

Es gelten:

  • Höhere Vergütungen für Bewertungsgruppen 1.1 und 3.1
  • Höhere Vergütungen für Auszubildende
  • Höherer Mindestlohn (aktuell 12,60 Euro / Std.) 

 

Im Einzelnen: 

Mit am 8. Dezember 2022 im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemachter Allgemeinverbindlicherklärung wurden einzelne Regelungen des Entgelttarifvertrags für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz rückwirkend ab dem 1. Dezember 2022 für allgemeinverbindlich erklärt. 

  • räumlich betrifft dies alle Betriebe im Land Rheinland-Pfalz,
  • fachlich betrifft dies alle Betriebe, die gewerbsmäßig beherbergen und/oder Speisen und/oder Getränke abgeben. 

Für allgemeinverbindlich erklärt wurden dabei nur die Regelungen zu den Entgelten 

  • für die Bewertungsgruppe 1.1., d.h. betreffend Personal für Hilfstätigkeiten die keine Ausbildung sondern lediglich eine Einweisung erfordern (Tätigkeitsbeispiele: Hallen-, Etagen-, Küchenhilfskräfte, Reinigungstätigkeiten öffentlicher Bereiche, Hallenbereich (Page, Bote, Abräumer, Tellerträger), Reinigungskraft, Wäschereipersonal, und
  • für die Bewertungsgruppen 3.1, d.h. betreffend Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, z.B. Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau, Hotelfachmann/-frau, Konditor/in, kaufmännische und Empfangsangestellte etc.);

Achtung: Fachkräfte im Gastgewerbe (Regelausbildungsdauer 2 Jahre) werden im ersten Beschäftigungsjahr nach Abschluss ihrer Berufsausbildung in die Bewertungsgruppe 2.2 eingestuft, danach in die Bewertungsgruppe 3.1 und ab dem 4. Beschäftigungsjahr in die Bewertungsgruppe 3.2).

  • für geringfügig Beschäftigte
  • für Mindestlohn

 

Reguläre Beschäftigungen:

Monatsentgelte / 169 Std.      

Ab 01.04.2022 (aber allgemeinvbl. seit 01.12.2022)      

Ab 01.04.2024      

Bewertungsgruppe 1.1   

2.028 Euro*   

2.197 Euro*   

Bewertungsgruppe 3.1   

2.535 Euro   

2.704 Euro   

     

Stundenentgelte   

Ab 01.04.2022 (aber allgemeinvbl. seit 01.12.2022)   

Ab 01.04.2024   

Bewertungsgruppe 1.1   

12 Euro*   

13 Euro*   

Bewertungsgruppe 3.1   

15 Euro   

16 Euro   

 

*Achtung: Die Vergütung muss stets 5 % über dem jeweils geltenden Mindestlohn liegen. Da der Mindestlohn bereits bei 12,00 Euro liegt, muss also die Mindestvergütung in Bewertungsgruppe 1.1 bei 12,60 Euro / Std. liegen. 

 

Ausbildungsvergütungen:

 

Ab 01.04.2022      

Abiturienten / 2-jährige Ausbildung      

Ab 01.04.2024      

Abiturienten / 2-jährige Ausbildung      

1. Ausbildungsjahr      

1.000 Euro

 

1.100 Euro

 

2. Ausbildungsjahr

1.100 Euro

1.100 Euro

1.200 Euro

1.200 Euro

3. Ausbildungsjahr

1.200 Euro

1.200 Euro

1.300 Euro

1.300 Euro



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