Robert Schäfer ist Partner der Kanzlei, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Zudem trägt er den Titel des Fachberaters für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.).
Vita
Nach seinem Studium an der Universität Trier legte Herr Schäfer im Jahr 2012 sein erstes Staatsexamen mit Prädikat ab. Anschließend war er bis zum Beginn des Referendariats am Frankfurter Standort einer internationalen Großkanzlei im Bereich des Steuerrechts tätig. Sein Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz, mit Ergänzungsstudium an der deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer und mehrmonatiger Auslandsstation in einer deutsch-thailändischen Steuerkanzlei in Bangkok.
Seit 2015 ist Herr Schäfer als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Koblenz zugelassen. Als solcher war er zunächst seit Juni 2015 für die Herrmann & Partner S.à r.l. in Luxemburg (Wasserbillig) tätig, bis er im Februar 2018 innerhalb des Kanzleiverbundes in die Kanzlei Dr. Herrmann in Trier wechselte.
Im Jahr 2020 erwarb Herr Schäfer den Titel des Fachanwalts für Steuerrecht, im Jahr 2021 den Titel des Fachberaters für Unternehmensnachfolge.
Im April 2021 gründeten Herr Dr. Herrmann und Herr Schäfer die Dr. Herrmann und Schäfer Rechtsanwälte PartmbB.
Herr Schäfer ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, in der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht des Deutschen Anwaltsvereins sowie im Trierer Anwaltsverein.
Er spricht fließend Deutsch und Englisch.
Tätigkeitsschwerpunkte
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Schäfer liegen in der laufenden steuerlichen Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen, im Bereich des Steuerstreits – also insbesondere in steuerrechtlichen Einspruchs- und Klageverfahren –, in Steuerstrafverfahren sowie im Bereich der Nachfolgeplanung
Regelmäßig ist Herr Schäfer ferner tätig in der Beratung und Verteidigung gegen den Vorwurf der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen, insbesondere wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung und vermeintlicher Scheinselbstständigkeit.
Überdies berät und betreut Herr Schäfer regelmäßig Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Belangen, von der Begründung bis zur Beendigung und Abwicklung von Anstellungs- und Dienstverhältnissen einschließlich der Vertretung in arbeitsrechtlichen Klageverfahren.
Von Kolleginnen und Kollegen, insbesondere Steuerberatern, wird Herr Schäfer zur Begleitung in Kammeraufsichtsverfahren und in Haftungsfällen mandatiert.
Ein weiterer steuerrechtlicher Interessenschwerpunkt von Herrn Schäfer liegt in der Besteuerung von Kryptowährungen und allen damit zusammenhängenden zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen.