Unternehmer wie Privatpersonen sehen sich irgendwann mit der Herausforderung konfrontiert, die Nachfolge im privaten wie im unternehmerischen Bereich zu regeln.
Dieser stets individuell und sorgfältig zu prüfende und zu gestaltende Prozess der Vermögensübergabe, insbesondere der Unternehmensübergabe, bedarf häufig einer mehrjährigen Planung, die nicht zu früh, jedoch häufig zu spät begonnen wird.
Eine nicht oder schlecht vorbereitete Nachfolgeplanung kann im familiären Bereich zu heftigen Verwerfungen führen und im unternehmerischen Bereich die Existenz des Unternehmens gefährden.
Eine ganzheitliche Nachfolgeplanung umfasst daher häufig außerhalb der reinen Rechtsberatung zunächst eine Beleuchtung der familiären Verhältnisse und eine darauf beruhende innerfamiliäre Planung und Abstimmung, also eine Familienstrategie.
In rechtlicher Hinsicht erfordert eine umfassende Nachfolgeplanung sodann, die familiären Belange, das Zivilrecht und das Steuerrecht in Einklang zu bringen und eine ganzheitliche Lösung zur Übergabe des privaten und unternehmerischen Vermögens und zur Fortführung des Unternehmens zu erarbeiten.
Im Zivilrecht sind hierbei insbesondere Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Familienrechts und des Erbrechts einzubeziehen und bestmöglich auf das Steuerrecht, insbesondere unter Berücksichtigung des Ertrag-, Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts abzustimmen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung von Familienunternehmen und als Fachberater für Unternehmensnachfolge unterstützen und begleiten wir Sie gerne umfassend in dieser besonderen Phase Ihres privaten und unternehmerischen Lebens. Als Fachanwälte für Steuerrecht dürfen und können wir Sie hierbei umfassend juristisch beraten.
Sprechen Sie uns gerne an.