- Robert Schäfer
Zur Umsetzung der „Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union“ (sog. Arbeitsbedingungenrichtlinie) haben Bundestag und Bundesrat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.