Am 07.10.2020 wurde eine neue Verständigungsvereinbarung zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns von im Home Office tätigen Grenzpendlern und im öffentlichen Dienst Beschäftigten unterzeichnet. Sie ist am 08.10.2020 in Kraft getreten.
Noch bis einschließlich Juni 2021 ist es gemäß § 3 Nr. 11a EStG auf Grund der Corona-Krise möglich, an Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse und Sachbezüge, also auch Einmalzahlungen, bis zu einem Betrag von 1.500 Euro auszuzahlen.
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